Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AUTOfit GmbH, Effertzstr. 20, 53121 Bonn (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Ausführung von Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Unterscheidung vorgenommen.
§ 2 Auftragserteilung und Auftragsumfang
(1) Grundlage des Auftrags ist der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossene Werkvertrag. Art und Umfang der Arbeiten ergeben sich aus dem Auftragsformular oder der mündlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
(2) Auftragsänderungen und -erweiterungen bedürfen der Bestätigung des Auftraggebers. Wird bei der Durchführung des Auftrags erkennbar, dass über den vereinbarten Umfang hinaus weitere Arbeiten notwendig sind, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informieren und dessen Zustimmung einholen, bevor die Arbeiten ausgeführt werden.
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde. Wird bei der Durchführung des Auftrags erkennbar, dass der Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten wird, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Rechnung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig und zahlbar, sofern nicht eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
(3) Zahlungen können in bar, per EC-Karte oder per Überweisung erfolgen. Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 Fertigstellung und Abnahme
(1) Der Auftragnehmer wird den voraussichtlichen Fertigstellungstermin nach besten Kräften einhalten. Verzögerungen durch unvorhersehbare Umstände, insbesondere durch verspätete Ersatzteillieferungen, berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verlängerung der Fertigstellungsfrist.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von einer Woche nach Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Bei Nichtabholung kann der Auftragnehmer Standgebühren in angemessener Höhe berechnen.
(3) Der Auftraggeber hat das Recht, die ausgeführten Arbeiten bei Abholung zu prüfen. Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Auftraggebers zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
§ 6 Gewährleistung
(1) Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB) mit folgenden Maßgaben:
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) nach Wahl des Auftragnehmers.
(4) Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen, soweit der Verschleiß auf den normalen Gebrauch des Fahrzeugs zurückzuführen ist.
(5) Gebrauchte Ersatzteile werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eingebaut. Die Gewährleistung für gebrauchte Teile beträgt ein Jahr.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt ferner die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Gegenstände, die im oder am Fahrzeug verbleiben, soweit sie nicht zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
§ 8 Altteile und Entsorgung
(1) Ausgebaute Altteile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bei Auftragserteilung, dass er die Altteile zurückhaben möchte.
(2) Der Auftragnehmer entsorgt Altteile, Betriebsstoffe und sonstige Abfälle gemäß den geltenden umweltrechtlichen Vorschriften. Die Entsorgungskosten sind im Rechnungsbetrag enthalten, sofern nicht anders angegeben.
§ 9 Probefahrt
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Probefahrten durchzuführen, soweit dies zur Feststellung des Schadens oder zur Überprüfung der durchgeführten Reparatur erforderlich ist.
(2) Probefahrten erfolgen auf öffentlichen Straßen und unterliegen dem Versicherungsschutz des Auftraggebers, sofern das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter autofitbonn.de/datenschutz.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers in 53121 Bonn.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bonn.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: April 2026
AUTOfit GmbH · Effertzstr. 20 · 53121 Bonn · Geschäftsführer: Haci Kaya · HRB 7882 AG Bonn
Mitglied der Kfz-Innung Bonn / Rhein-Sieg · Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg